Strafrecht

Gegen jeden von uns kann beim Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nach einer Strafanzeige, eines Strafantrages oder von Amts wegen strafrechtlich ermittelt werden.
Oft herrscht die falsche Annahme, dass ein Schweigen zum Tatvorwurf bereits den Verdacht erhärtet. Eine etwaige Aussage sollten Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt- auch wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen haben- absprechen.
Ob Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen, hängt ganz davon ab, welche Straftat angeklagt wird und wie die Vorgeschichte des Angeklagten zu beurteilen ist. Oftmals kann ein Verfahren auch durch entsprechende Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft gegen (aber auch ohne) Auflagen eingestellt werden. Gegen Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages (Geldbuße), z.B. an eine gemeinnützige Einrichtung, stellt die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren auch ein. Damit wird kein Geständnis abgegeben. Das hat die Vorteile, dass man nicht vorbestraft ist, man erspart sich den Gang zu den Gerichten sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und schafft u.U. einen vorwurfsbezogenen Ausgleich.
Vorsicht ist geboten, wenn ein so genannter Strafbefehl zugestellt wird. Wegen der kurzen Einspruchsfrist, sollte sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Nach Ablauf der Frist gibt es in der Regel keine Möglichkeit, eine rechtskräftige Verurteilung (auch ohne Gerichtstermin!) zu verhindern.

Bußgeldverfahren

Gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie schriftlich einen Einspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung einlegen. Zuvor werden Sie ein Anhörungsschreiben erhalten haben. Damit sollten Sie sofort Ihren Rechtsanwalt konsultieren. Sollten Sie diese kurzen Fristen versäumen, ist in der Regel jede weitere Rechtsverfolgung ausgeschlossen. Nachdem rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde, befasst sich das Amtsgericht mit Ihrem Fall.

Ich berate und begleite Sie bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn ein Fahrverbot droht oder Sie nach einer Alkoholfahrt zu befürchten haben, dass Sie eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) zur Feststellung Ihrer Fahreignung vorlegen müssen.