Verkehrsunfall (Unfallregulierung) und Schmerzensgeld

Die Schadenregulierung nach einem Unfall ist für den Mandanten oft lästig, weil er unzählige Fragen und Formulare beantworten muss.
Wichtig ist jedenfalls zunächst eine ausführliche Beratung auch wenn man "keine Schuld" hat. Lassen Sie sich nicht vorschreiben in welcher Werkstatt Sie Ihr Kraftfahrzeug reparieren lassen und welcher Sachverständige beauftragt werden soll. Die Kosten des Gutachtens hat die Versicherung des Schädigers zu bezahlen. Aber Achtung! Versicherungen müssen nicht bei jedem Bagatellschaden die Kosten eines Gutachtens übernehmen. Es reicht dann u.U. ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie mich an und ich werde Ihnen einen Gutachter benennen. Dieser wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und zu Ihnen kommen.
Bei Körperschäden sind auch Schmerzensgeldansprüche denkbar. Die Versicherungen benötigen hierfür aber entsprechende Nachweise. Um die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmen zu können ist erforderlich, dass Art und Umfang der Verletzungen und die Dauer der Erkrankung sowie der Umfang der Genesungsmaßnahmen belegt werden können.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden.

Die Kosten ihres Rechtsanwalts hat in der Regel die Versicherung des Schädigers zu erstatten.