Beschäftigung und Arbeiten in Deutschland
Beschäftigung im Bundesgebiet, Arbeiten in Deutschland, Aufenthalt für Investoren und Unternehmen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte. Ob Sie eine Beschäftigung als Fachkraft, eine Ausbildung in Deutschland oder eine selbständige Tätigkeit anstreben - wir beraten Sie umfassend.
Beschäftigung als Fachkraft
Für eine Arbeitserlaubnis benötigen Sie:
- Einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung
- Ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen
- Ggf. die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften besondere Vorteile. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag und ein festgelegtes Mindestgehalt.
Selbständigkeit und Unternehmensgründung
Für Investoren und Unternehmer bieten wir Unterstützung bei:
- Firmengründung und GmbH-Gründung
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für selbständige Tätigkeiten
- Nachweis des wirtschaftlichen Interesses und positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten
- Westbalkanregelung gemäß § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung
- Erleichterter Zugang für leitende Angestellte und Spezialisten
- Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Berufskraftfahrer
- Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis für Privatiers
Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer Ausbildung in Deutschland und beraten Sie zu allen Fragen des Aufenthaltsrechts. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen.