Familienzusammenführung
Ehegattennachzug / Kindernachzug
Der Ehegattennachzug ermöglicht es ausländischen Ehepartnern, zu ihrem in Deutschland lebenden Partner nachzuziehen. Für binationale Ehen gelten besondere Regelungen. Wichtige Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres beider Partner
- Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (A1-Niveau)
- Regelmäßig die Sicherung des Lebensunterhalts
- Gültiger Reisepass
- Heiratsurkunde oder Nachweis der Lebenspartnerschaft
- Ausreichender Wohnraum
Eheschließung und Familienzusammenführung
Planen Sie eine Eheschließung mit einem ausländischen Partner, ist eine sorgfältige Vorbereitung wichtig. Die Eheschließung allein garantiert noch kein Aufenthaltsrecht. Der Antrag muss in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess der Familienzusammenführung optimal zu gestalten.
Kindernachzug
Beim Kindernachzug gelten besondere Bestimmungen. Minderjährige Kinder haben grundsätzlich das Recht, zu ihren in Deutschland lebenden Eltern nachzuziehen. Für Kinder über 16 Jahre können zusätzliche Voraussetzungen gelten.