Einbürgerungsrecht

Die Bedeutung der Einbürgerung hat nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Debatten enorm zugenommen, was sich an stetig steigenden Einbürgerungszahlen zeigt. Viele rechtliche Vorteile, die der Ausländer oft nicht einmal kannte, sind ihm jetzt eröffnet. Seine Ausweisung und Auslieferung ist nicht mehr möglich. Er hat einen Anspruch auf Familienzusammenführung seines nichtdeutschen Ehepartners auch wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. Erleichterungen sind auch beim Kindernachzug zu erwarten. Er kann jederzeit wieder ins Bundesgebiet einreisen, auch wenn er längerfristig im Ausland war. In der Regel erlischt nämlich der Aufenthaltstitel eines Ausländers, wenn er sechs Monate dem Bundesgebiet ferngeblieben ist und keine entsprechende Verlängerung eingeholt hat. Außerdem genießt er Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Er hat die Rechte eines Deutschen auf selbständige Erwerbstätigkeit und freie Berufswahl. Hinzu kommen Erleichterungen im internationalen Reiseverkehr, Hilfe durch deutsche Botschaften im Ausland oder das aktive und passive Wahlrecht, um nur einige Vorteile zu nennen.
Kann man trotz Nichtentlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates eingebürgert werden? Welche Wege gibt es um eingebürgert zu werden? Welche Voraussetzungen müssen wie erfüllt werden? Welche Unterlagen brauche ich? Wann habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung? Kann ich auch eingebürgert werden, wenn ich die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfülle? Was ist mit meinen Familienangehörigen? Gilt für mich als Ausländer, der mit einem/einer Deutschen verheiratet ist etwas anderes? Was ist mit Staatenlosen, Unionsbürgern oder politischen Flüchtlingen?

Einen Anspruch auf Einbürgerung haben in der Regel Ausländer, die einen 8 -jährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet aufweisen können, eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzen, die finanziellen und sprachlichen Voraussetzungen besitzen und nicht übermäßig strafrechtlich aufgefallen sind.

Unschädlich ist, wenn die Arbeitslosigkeit nicht vom Ausländer zu vertreten ist. Das ist z.B. auch dann der Fall, wenn ausreichende Bemühungen für die Arbeitsplatzsuche vorgelegt werden können.