Einbürgerungsrecht

Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung bietet umfassende rechtliche, politische und praktische Vorteile, die zu mehr Sicherheit, Freiheit und Teilhabe in der deutschen Gesellschaft führen.

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie u.a.:

  • Anspruch auf Familienzusammenführung
  • Uneingeschränktes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet
  • Erleichterungen im internationalen Reiseverkehr
  • Unterstützung durch deutsche Botschaften im Ausland
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union
  • Freier Zugang zu allen Berufen, einschließlich Beamtenlaufbahn
  • Erleichterte Arbeitsaufnahme in anderen EU-Ländern
  • Schutz vor Ausweisung und Abschiebung

Voraussetzungen für die Einbürgerung

  • In der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Ausnahmen möglich)
  • Bestimmte Aufenthaltserlaubnis
  • Finanzielle Sicherheit
  • Sprachkenntnisse (Niveau B1, Ausnahmen möglich)
  • Einbürgerungstest (entfällt bei bestimmten Schul- oder Ausbildungsabschlüssen)

Bearbeitungsdauer der Einbürgerung

Die Bearbeitungsdauer kann aufgrund behördlicher Überlastung sehr lang sein. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich das Verfahren oft auf 4-5 Monate verkürzen. Bei längerer Bearbeitungszeit kann eine Untätigkeitsklage in Betracht gezogen werden.

Doppelte Staatsangehörigkeit bzw. Mehrstaatigkeit

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht grundsätzlich die Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Die doppelte Staatsangehörigkeit bzw. Mehrstaatigkeit ist nun möglich, sofern Ihr Herkunftsstaat dies erlaubt.

Für eine individuelle Beratung zu Ihren Einbürgerungsmöglichkeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Kanzlei oder rufen Sie uns an.